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Kita-Formen und deren Vor- und Nachteile

Jedes Kind von 3 bis 6 Jahren hat gesetzlich das Recht auf einen Platz im Kindergarten. Allerdings ist die Suche nach einer geeigneten Einrichtung für Kinder mit besonderem Bedarf nicht einfach. Dabei ist beispielsweise die Anzahl der ErzieherInnen und ihre Qualifikation entscheidend, sowie die Ausstattung des Gebäudes und der Räume, die Therapieangebote und die Gruppengröße. Kitas haben auch immer ihre eigenen Förderschwerpunkte und ab dem 4. Lebensjahr wird meist eine Schulvorbereitung angeboten, die Ihr Kind beim Erreichen der Schulreife unterstützen kann. Diese findet in Sonderschulen und teilweise auch in Kitas statt. Für genaue Informationen sollte man sich direkt im Kindergarten erkundigen. Hierbei kann es sinnvoll sein sich nicht nur eine Einrichtung genauer anzuschauen. Frühförderstellen können außerdem evtl eine Einrichtung empfehlen oder zumindest bei der Auswahl beraten.

Verschiedene Kitaformen

Einzelintegration im Regelkindergarten 
Ein behindertes Kind wird in einer Gruppe von nichtbehinderten Kindern betreut und gefördert.

Kindergarten mit integrativen Gruppen
Ein Kindergarten für nichtbehinderte Kinder, in dem es auch integrative Gruppen mit behinderten und nicht behinderten Kindern gibt.

Integrativer Kindergarten
Behinderte und nichtbehinderte Kinder werden gemeinsam betreut.

Sonderkindergarten
Vor allem für schwerst mehrfachbehinderte Kinder, die in anderen Kitas nicht ausreichend gefördert oder aufgenommen werden können.

Mögliche Vor- und Nachteile der einzelnen Kitaformen

Integrative Kindergärten
Einzelintegration im Regelkindergarten, Integrativer Kindergarten und Kindergarten mit integrativen Gruppen sind meist wohnortsnah. Das Kind hat dabei die Möglichkeit, auch Kontakte zu nichtbehinderten Kindern zu knüpfen. Daneben kann auch die Frühförderung im Kindergarten durch Kitabesuche stattfinden. Integrative Kindergärten gelten oft als erster Baustein einer integrativen Beschulung. 
Allerdings sind nicht alle Kindergärten gut genug ausgestattet, um ein behindertes Kind ausreichend fördern zu können. Es ist daher wichtig, dass Sie sich direkt vor Ort erkundigen. Die Frühförderstellen helfen bei Schwierigkeiten. Weiterhin sind auch Kostenbeiträge möglich. Sie sind genauso hoch wie für nicht behinderte Kinder.


In Sonderkindergärten
befindet sich speziell geschultes Personal. Meist werden hier schwerst mehrfachbehinderte Kinder aufgenommen, die in anderen Einrichtungen nicht genügend Förderung erhalten. Für Eltern besteht keine Kostenbeteiligung. Allerdings befinden sich diese Kindergärten oft nicht in Wohnortsnähe. An vielen Schulen für Blinde und Sehbehinderte gibt es solche Kindergärten.

Literatur

Klaus Sarimski, Soziale Teilhabe von Kinder mit komplexer Behinderung in der Kita Reinhardt-Verlag 2016
http://www.reinhardt-verlag.de/de/titel/52779/soziale_Teilhabe_von_Kindern_mit_komplexer_Behinderung_in_der_Kita/978-3-497-02588-6/