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Hilfsmittel in der Schule

Unterschiede Förderschule und inklusive Beschulung in der Regelschule

Förderschulen besitzen die notwendigen Hilfsmittel bereits. Das Kind wird aus dem Fundus der Schule ausgestattet. Für die Eltern entfällt die Organisation von Hilfsmitteln für den Einsatz in der Schule.

In der inklusiven Beschulung werden alle Hilfsmittel von den Eltern beim zuständigen Sozialträger (Krankenkasse, Eingliederungshilfe) beantragt. Das Antragsverfahren muss dann von den Eltern durchgeführt werden. Meist wird ein Hilfsmittelvertrieb hinzugezogen. Dieser erstellt ein Angebot mit den benötigten Hilfsmitteln, welches dann als Basis für den Antrag dient. Bei Auswahl der Hilfsmitteln unterstützt der mobile Dienst sowie der Hilfsmittelvertrieb. Im Vorfeld findet meist eine Vorstellung von Hilfsmitteln durch den Vertrieb, bspw. in der Schule, gemeinsam auch mit Lehrkräften, statt.

Welche großen Hilfsmittel werden in der Schule eingesetzt?

Große Hilfsmittel meint die aufwändigeren, meist technischen Hilfsmittel die im täglichen EInsatz ab der Grundschule eingesetzt werden. Daneben werden natürlich sehr viele kleinere Hilfsmittel und angepasste Materialien benutzt.

Punktschrift-Schreibmaschine

Auf der Punktschrift-Schreibmaschine wird die Punktschrift erlernt. Diese kommt daher bereits in den ersten Klassen zum EInsatz. Meist wird mit der 6-Punkt Vollschrift gestartet, später wird auf 8-Punkt Braille gewechselt, welches auch auf der Braillezeile am Computer genutzt wird.

Für Grundschulkinder kommen meist elektronische Schreibmaschinen zum Einsatz. Hier muss das Kind nicht selbst die mechanische Kraft zum Prägen der Buchstaben aufbringen. Die Knöpfe für die einzelnen Braille-Punkte sind elektronische Taster die dann die entsprechenden Punkte prägen. Die elektronischen Schreibmaschinen können sowohl in Zeilen- als auch Buchstabenabstand eingestellt werden. Größere Buchstabenabstände sind anfangs einfacher zu lesen und größere Zeilenabstände sorgen für weniger verrutschen beim Zeilenwechsel. Die Abstände können dann nach und nach verringert werden. Punktschriftschreibmaschinen werden mit recht schwerem Papier betrieben. Es gibt extra Punktschriftpapier zu bestellen. Das höhere Papiergewicht sorgt für länger stabil gestanzte Punkte.

In dieser Phase des Unterrichts produziert das Kind also lediglich Punktschrift. Im inklusiven Einsatz müssen Schulassistenz und Lehrkräfte also einen Zugang dazu finden. Meist lernt die Schulassistenz die Punktschrift gemeinsam mit dem Kind und schreibt eine Übersetzung für die Lehrkräfte auf das Papier.

Punktschriftschreibmaschinen stammen vom Erscheinungsbild her aus früherer Zeit, die Technik ist gut abgehangen und wird seirt Jahrzehnten weiterentwickelt. Die Geräte sind jedoch sehr schwer (ca. 5 Kg) und daher wenig transportabel. Eine eigene Schreibmaschine für den Heimeinsatz sollte beantragt werden.

Braillezeile

Der nächste Schritt nach dem Erwerb der anfänglichen Punktschrift-Fähigkeiten auf der Schreibmaschine ist die Einführung der Braille-Zeile. Diese werden bspw. als USB-Gerät am Notebook mit einer Textverarbeitung wie Word eingesetzt. Die Braille-Zeile besitzt im Vergleich zur Schreibmaschine halbwegs gleichartige Bedienknöpfe für die Eingabe von Braille-Zeichen. Daneben existieren viele weitere Knöpfe, bspw. um den Cursor auf verschiedene Arten zu verschieben. Die Anzeige von Braille-Buchstaben wird durch eine unterschiedlich lange Zeile von Braille-Buchstaben-Anzeigern umgesetzt,. Hier gibt es kurze (ca. 40 Buchstaben) und lange (ca. 80 Buchstaben) Geräte. Die einzelnen Braille-Buchstaben auf der Braille-Zeile bestehen meist aus 8 versenkbaren Braille-Punkten. Diese zeigen den auf dem Rechner im aktuell fokussierten Element und am Cursor anliegenden Inhalt an. Für den Betrieb einer Braille-Zeile an einem Computer muss dieser entweder Unterstü+tzung durch das Betriebssystem oder durch zusätzliche Software wie einen Screenreader mitbringen. Letzterer bringt erweiterte Möglichkeiten für Tastaturbedienung mit und integriert auch die ANsteuerung und Konfiguration von Braille-Zeilen.

Braille-Zeilen sind portable Geräte, hier werden häufig keine extra Geräte für den Heimeinsatz bewilligt. Es kann jedoch eine große und eine kleine Zeile beantragt werden, dies wird teilweise bewilligt.

Die Braille-Zeile kommt in inklusiver Beschulung häufig recht früh zum Einsatz (2. Schuljahr), da die erweiterte Technik den Unterricht deutlich weniger Vorbereitungsintensiv macht. Material kann in Word vorbereitet werden und muss nicht per Punktschriftdruck erstellt werden. Auch aufgearbeitete Schulbücher werden häufig im Word-Format geliefert und können damit gut in den Schulalltag integriert werden. Eine Hürde für Eltern oder Lehrkräfte beim Lesen der vom Kind erstellten Inhalte besteht nicht mehr. Am Computer kann in Schwarzschrift mitgelesen werden. Eine extra Anzeige am Computer kann auch direkt die auf der Braille-Zeile dargestellten Inhalte zeigen. Dies hilft um zu verstehen, was das Kind gerade liest.

Notebook mit Screenreader

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Welche weiteren Hilfsmittel werden bei ausreichendem vorhandemem Sehvermögen eingesetzt?

Besitzt das Schulkind noch ausreichendes Sehvermögen, kann neben Punktschrifttechnik auch noch Vergrößerungstechnik eingesetzt werden. Ist hingegen signifikant viel Sehvermögen vorhanden, kann auch nur auf Vergrößerungstechnik gesetzt werden. Punktschrift wird dann nicht gelehrt.

Vergrößerungsgerät

Vergrößerungsgeräte dienen der digitalen Vergrößerung von Arbeitsmaterial und anderen Dingen. Sie bestehen aus einer Kamera, einem Monitor sowie einem Kreuztisch. Der Kreuztisch, welcher als verschiebbare Auflage genutzt wiurd, steht unterhalb der Kamera, welche ein Stück über dem Tisch aufgehängt ist. Der Monitor zeigt das vergrößerte Kamerabild. Schrift, Zeichnungen und andere Dinge können so vergrößert werden und von Kindern mit Seheinschränkungen besser wahrgenommen werden. Die Vergrößerung kann am Gerät eingestellt werden. Weiterhin ist es möglich, Kontraste zu schärfen, Farben zu verändern, je nachdem was der Bediener benötigt um eine bessere Wahrnehmung zu erreichen.

Für den mobilen Schuleinsatz gibt es Vergrößerungsgeräte die aus einem einklappbaren Kameraarm bestehen. Dieser kann an einen einzelnen Monitor (bspw. per Monitorarm am Tisch befestigt) oder ein Notebook-PC angeschlossen werden. Zusammengeklappt sind Kameraarm und Notebook portabel und gut im Schulalltag zu bewegen. Geräte für den Heimeinsatz bestehen meist aus einer integrierten Einheit mit Kreuztisch, Kamera, Monitor und Bedienteil.

Tafelkamera

Vergrößerungsgeräte können zusätzlich mit einem Kameraarm ausgestattet werden, der sich hochklappen lässt. Die Kamera kann so als Tafelkamera genutzt werden und dient dem Kind der Vergrößerten Darstellung des Tafelbildes. Die Kameraführung kann automatisch an bestimmte Positionen angelernt werden, so ist der Wechsel zwischen Tafelhälften einfach per Knopfdruck möglich.

Tischlampe

Menschen mit Seheinschränkungen profitieren oft von verbesserten Lichtverhältnissen. Ein Tageslichtarbeitsplatz und gute, blendfreie Beleuchtung ist wichtig. Für die Arbeit am Schultisch und auch zuhause am Schreibtisch sind starke Tageslichtlampen eine sehr gute Hilfe. Die Ausstattung in der Schule kann beim Schulträger beantragt werden.

Welche Hilfsmittel werden zusätzlich zuhause benötigt?

Die Portabilität von Braille-Schreibmaschinen wird von Eltern und Sozialträgern häufig sehr unterschiedlich bewertet. Der Transport einer solchen Schreibmaschine muss durch den zuständigen Sozialträger organisiert werden. Gewicht und Ausmaße der Geräte sprechen jedoch stark für ein Zweitgerät für Zuhause. Dies ist in der Grundschule insbesondere für die Hausaufgaben und  Schreibübungen wichtig.

Notebook und Braille-Zeilen sind grundsätzlich portabler. Für Grundschulkinder ist die Möglichkeit des Transports jedoch ebenfalls fraglich. Die Anschaffung eines weiteren Notebooks für den Heimeinsatz und Transport von Arbeitsmaterial per USB-Stick ist eine häufige Lösung. Das Notebook für den Heimeinsatz wird jedoch im allgemeinen nicht von Sozialträgern bewilligt.

Die Screenreader-Software wird im allgemeinen mit einer Personen-Lizenz für das Kind erworben. Dieser kann dann sowohl auf dem Schul-Notebook als auch auf dem Heim-Gerät installiert werden.

Ein Vergrößerungsgerät für den Heimeinsatz wird für Menschen mit geeigneter Diagnose von den Krankenkassen bewilligt.

Die Anschaffung von geeigneten Arbeitsplatzlampen wird von Sozialträgern nur sehr zurückhaltend bewilligt. Gleichwohl sollte der Heimarbeitsplatz eines Kindes mit Sehbehinderung mit der notwendigen Beleuchtung ausgestattet werden.

Welche Technik wird für SchulassistentInnen benötigt?

Da SchulassistentInnen auch mit der Vorbereitung von Arbeitsmaterial beschäftigt sind, wird für diese üblicherweise ein Notebook-PC als Arbeitsgerät vom Schulträger bereitgestellt. Weitere häufig genutzte Werkzeuge wie ein OCR-Werkzeug sowie Schwarzschrift-Drucker werden ebenfalls gestellt. Die Vorbereitung von Punktschrift wird mit der für die Schule bewilligten Schreibmaschine ausgeführt. Später vorzubereitende Dokumente für die Bearbeitung per Braille-Zeile können auf dem Notebook erstellt werden.

Wer trägt die Kosten für Hilfsmittel?

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