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29.04.2026, 16:00 Uhr | Zoom Meeting

Was müssen Sie beim neuen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz beachten? (LWV Hessen, Frühberatung Sehen Wiesbaden)

Online

Onlineveranstaltung am 29. April um 16:00 Uhr: „Was müssen Sie beim neuen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz beachten?“

Rechtstipp der rbm - Rechtsberatungsgesellschaft für behinderte Menschen

Was bedeutet das neue „Barrierefreiheitsstärkungsgesetz“ (BFSG) für den Alltag der über neun Millionen Menschen mit Behinderung in Deutschland konkret?

Was müssen Anbieter von digitalen Produkten und Dienstleistungen ab jetzt beachten?

Eine Online-Veranstaltung am 29. April, 16:00 Uhr, gibt Antworten und auch Sie können Ihre Fragen stellen:

1.      Welche Produkte und Dienstleistungen betrifft das Gesetz überhaupt?
2.      Gilt das neue Gesetz zum Beispiel auch für Gesundheits-Apps, Webseiten von Kliniken, Arztpraxen oder Ergotherapeuten?
3.      Müssen die Portale zur Terminvereinbarung auch barrierefrei zugänglich sein?
4.      Wie ist es mit Geldautomaten, Online-Shops oder Kartenzahlung im Supermarkt, Fachgeschäft oder im Hotel?
5.      Wer überwacht das eigentlich und wo kann man sich ggf. beschweren?
6.      Werden Verstöße gegen das BFSG eigentlich bestraft?
7.      Gibt es Übergangsfristen?

Diese und natürlich auch Ihre Fragen beantwortet Dr. Michael Richter von der rbm in der Onlineveranstaltung über Zoom am 29. April ab 16:00 Uhr.

 

Bei Interesse gerne an die fruehberatungsstelle-sehen-wiesbaden@lwv-hessen.de wenden.

Weitere Informationen: https://www.lwv-hessen.de/