Urteil des Lüneburger Sozialgerichts sichert Assistenzleistungen auch im Familienhaushalt zu
Nach 4 Jahren Rechtsstreit hat das Sozialamt Lüneburg nun der klagenden Familie Recht gegeben und urteilt somit, dass Schulkinder, die im Familienhaushalt leben, Assistenzleistungen an den Nachmittagen, die sie zu Hause verbringen, erhalten können. Die klagende Familie hatte für ihren schwerbehinderten Sohn bisher eine Diplomsozialarbeiterin, die Nachmittags mit ihrem Sohn gearbeitet hat, über die Verhinderungspflege bezahlt. Nun verklagte sie die Eingliederungshilfe auf Gewährung einer Assistenzleistung im Familienhaushalt und gewann den Prozess.
So lautet der Urteilsspruch nun:
Schulkinder, die im Familienhaushalt leben, können auch Assistenzleistungen an den Nachmittagen, die sie zu Hause verbringen, erhalten. Die allgemeine Unterhaltspflicht der Eltern aus § 1601 BGB umfasst zwar auch pflegerische und medizinische Unterstützung. Der behinderungsbedingte Bedarf an Assistenzleistungen geht jedoch darüber hinaus und führt zu einer entsprechenden Pflicht des Eingliederungshilfeträgers, dieses Angebot zu erbringen. Insbesondere können Kinder nicht darauf verwiesen werden, den Familienhaushalt zu verlassen und in eine besondere Wohnform zu ziehen.
Wir danken der klagenden Familie für ihren 4 jährigen Einsatz und hoffen, dass in Zukunft auch viele andere Familien von diesem Urteil profitieren werden!
Die genaue Klage, sowie das Urteil und vor allem die Urteilsbegründung könnt ihr hier nachlesen.