Lebenspraktische Fähigkeiten sind alle Fähigkeiten, die man benötigt, um den Alltag zu bewältigen.
Dazu gehören z. B. Essensfähigkeiten, Nahrungszubereitung, selbständiger Einkauf, persönliche Körperpflege, die Zusammenstellung der Kleidung, häusliche Reparaturen, das Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung. Kurz – alle Tätigkeiten aus denen der Alltag besteht.
Der Unterricht kann vom Vorschulalter bis ins hohe Erwachsenenalter durchgeführt werden. Es können Menschen mit Sehbehinderung und Menschen ohne Sehvermögen, sowie alle mit zusätzlichen Beeinträchtigungen teilnehmen.
Bei der Vielfalt möglicher Schulungsinhalte lässt sich keine generelle Aussage über die Schulungsdauer treffen. Am besten sprechen Sie mit uns, damit wir gemeinsam einen Schulungs- und Förderplan erarbeiten können, der Grundlage für die Bemessung der Schulungsdauer sein kann.
Mögliche Inhalte können sein:
Die Schulung wird in der Wohnung des Interessenten durchgeführt. Die Vermittlung von LPF erfolgt grundsätzlich im Einzelunterricht.
Zuständig für die Kostenübernahme ist der Sozialhilfeträger. Er übernimmt im Rahmen der Eingliederungshilfe für Behinderte (§§ 39 / 40 des Bundessozialhilfegesetzes) die Kosten, abhängig von Einkommen und Vermögen. Bei Schülerinnen und Schülern werden die Einkommensverhältnisse der Eltern nicht berücksichtigt.
Erfolgt die Maßnahme im Rahmen einer medizinischen Rehabilitation so ist Leistungsträger gemäß § 26, Abs. 3 SGB IX und §§ 5 und 6 SGB IX je nach Zuständigkeit die gesetzliche Krankenkasse, die gesetzliche Unfallversicherung, die gesetzliche Rentenversicherung oder die Kriegsopferversorgung. Kommt keiner dieser Kostenträger in Frage, zahlen viele Betroffene die Leistungen selbst.
Der DBSV hat auf seiner Homepage nützliche Alltagtipps zusammengestellt:
www.dbsv.org/ratgeber/rehabilitation/alltagstricks